[zurück]Die Kölner Dombibliothekvon Prälat Wilhelm Schönartz (+) EinleitungDer auf der ganzen Welt bekannte Dom zu Köln besitzt eine Handschriftensammlung, die, wenigstens unter den Fachleuten, nicht weniger bekannt ist als der Dom selbst und die von Wissenschaftlern des In- und Auslandes immer wieder benutzt wird. Eine kurze Darlegung der Herkunft ihrer Bestände und ihrer abwechslungsreichen, zeitweise geradezu abenteuerlichen Geschichte wird deshalb von allgemeinem Interesse sein. Sie ist zugleich die Voraussetzung für das Verständnis ihres heutigen Zustandes. Wann die Sammlung ihren Anfang genommen hat, ist nicht genau feststellbar. Sie enthält Handschriften, die frühestens aus dem 6. und 7. Jh. stammen. 12 Handschriften haben Vermerke wie : "Liber sub pio patre Hildebaldo scriptus." Daraus darf man schließen, dass spätestens unter dem ersten Erzbischof von Köln, Hildebald (ca. 787-818), die Handschriftensammlung des Domes entstanden ist. Ob die eine oder andere dieser Handschriften in einem Kölner Skriptorium ausgeführt wurde, muß offen bleiben. Stil- und Schriftvergleiche haben zu keinem diesbezüglichen Ergebnis geführt. Fest steht jedoch, dass Erzbischof Hildebald auch außerhalb Kölns arbeiten ließ. Der Codex "Paraeneticus Fulgentii Ferrandi diaconi" ist im Auftrag des Bischofs Wenilo von Laon für Erzbischof Hildebald kopiert worden, nach einer von Papst Leo III. Karl dem Großen geschenkten Vorlage. Ferner ist ein 3-bändiger Psalmenkommentar (Col. Metr. 63, 65, 67) des Augustinus in der Schreibstube des Nonnenklosters von Chelles von den dortigen Nonnen geschrieben worden, die sich namentlich anführen. In dem bei Paris gelegenen Kloster Chelles war Gisela, die Schwester Karls des Großen, Äbtissin. Auf dem Kölner Bischofstuhl war Hildebald einer der großen Erzbischöfe, über den Oediger in seiner "Geschichte des Erzbistums Köln" Bd. 1 schreibt: "Als archica-pellanus (seit 791) Vorsteher der Hofgeistlichkeit war er der erste Geistliche des Fränkischen Reiches, Tischgenosse Karls des Großen und Freund seiner Freunde, die ihn Aaron nennen nach dem ersten Hohenpriester des Alten Bundes. Wir finden seinen Namen da, wo sich die Aufgabe aus seiner Stellung ergibt, etwa den Papst zu geleiten, auf einer Synode (1813) den Vorsitz zu führen oder dem totkranken Kaiser (814) die letzte Wegzehrung zu reichen." Hildebald war auch gleichzeitig Vorsteher des Stiftes St. Cassius und Florentius in Bonn. Kurzbeschreibung einiger HandschriftenEvangeliar
des Hillinus, Cod. 12 Die Madonna mit dem Kinde, ist dem prachtvollen Codex 14-1, einem Liber Pontificalis der Dombibliothek entnommen. Neben zwei ganzseitigen Bildern enthält die Handschrift 13 Bildinitialen. Hinzu kommen 27 meist reich in Blau, Rot, Grün, Silber und Gold gestaltete Initialen und eine ganze Fülle schöner phantasievoller, meist mit Tieren und Ranken verzierter Großbuchstaben. Die thronende Madonna ist der Bildinhalt des Anfangsbuchstabens "0", des Wortes Orrinipotens und leitet die Texte zur Firmung ein (Ordo ad pueros consignandos). Die Darstellung ist ein typisches Bild für die frühmittelalterliche Marienauffassung. Sie zeigt die Gottesmutter und das von ihr auf den Armen getragene Jesuskind in hoheitsvoller Majestät. Sie ist die Königin des Himmels. In der Linken trägt sie, bis zur Schulterhöhe erhoben, den kreuzgeschmückten Reichsapfel als Zeichen ihrer königlichen Würde. Das Haupt ist von einem goldenen Nimbus umgeben. Über Entstehungszeit und Ort der Herstellung dieser Handschrift war man sich lange nicht im klaren und vertrat die Ansicht, dass dieser Codex in der nordfranzösischen Schule von Cambrai unter englischem Einfluß entstanden sei. Während Paul Clemen, Der Dom zu Köln (1938), und andere als Abfassungszeit das X. Jahrhundert annehmen, hat die neuere Forschung nachweisen können, dass dieses Pontificale um 1050 in dem nordfranzösischen Benediktinerkloster St. Vaast in Arras geschrieben und illuminiert wurde. In der Dombibliothek finden sich zahlreiche liturgischen Handschriften, waren doch die Kanoniker des Domkapitels von Anfang an gehalten, sich zur täglichen Verrichtung und Feier des kirchlichen Studengebetes, des Offiziums, im Chor des Domes zu versammeln, die kanonischen Tageszeiten gemeinsam zu beten oder zu singen, angefangen bei der Laudes am frühen Morgen bis zur Komplet in den Abendstunden. Vorwiegend handelt es sich um Missale oder Evangeliare zur Feier des täglichen Kapitelamtes und Offiziums-Antiphonare für die wechselnden Gebete der kirchlichen Tageszeiten. Liturgische Handschriften des 15. und 16. Jahrhunderts Eine besondere Gruppe dieser
liturgischen Bücher der Dombibliothek bilden die Meß-
und Chorbücher des 15. und 16. Jahrhunderts. Ein großer
Teil wurde in dem 1402 errichteten Haus St. Michael am
Weidmarkt, der Brüder vom Gemeinsamen Leben geschrieben.
Die Brüder, wegen ihrer schlichten Frömmigkeit auch
fratres devoti genannt, lebten in freiwilliger
Gemeinschaft, ohne Gelübde, in Gebet und Arbeit in der
Nachfolge Christi. Der Bibliotheksbestand enthält auch die Offiziums-Antiphonare 221, 222, 223, 224 und 225. Sie sind eine Stiftung des dem Kölner Domkapitel von 1510 bis 1518 angehörenden Priesterkanonikers Brictius Eberauer. Alle fünf Bücher enthalten eine Widmung an die Nachwelt des um die Feier der Liturgie am Dom hochverdienten Priesters, die in deutscher Übersetzung lautet : "Einst hat der ehrwürdige und hervorragende Mann, Herr Brictius Eberauer, Priesterkanoniker dieser Kirche, diese Kirche mit überaus würdigen Geschenken und Wohltaten geschmückt, um dadurch seine innige Verehrung Gottes und seine besondere Liebe zur Kölnischen Kirche zu zeigen. Erstens hat er beide Seiten des Chores mit Büchern und Lesepulten ausgeschmückt, und zwar zum Nutzen der Vikare. Zweitens ließ er einen Altar zu Ehren des Heiligen Kreuzes und der heiligen Anna weihen. Er beschenkte ihn mit einem Kelche und stattete ihn mit heiligen Gewändern, einem Meßbuch, Leuchtern und anderen schönen Gegenständen aus, und er ordnete an, dass an ihm für alle Zukunft an jedem Tag um acht Uhr von den Vikaren abwechselnd eine Messe zelebriert werden sollte. Drittens hat er veranlasst, dass jeden Tag im Anschluß an den Kompletgesang eine zur jeweiligen Zeit des Kirchenjahres passende Antiphon über unsere Herrin gesungen und dass das dafür jeweilige Chormitglied, das daran teilnehme, zwei Heller als Verdienst erhalten solle. Viertens richtete er es ein, dass dem ehrwürdigen Altarssakrament, das an den Sonntagen in der Regel auf dem Hochaltar ausgesetzt wird, zwei Fackeln vorangetragen werden sollten und dass ihm Knaben vorangehen sollten, die beim Auszug singen sollten : "Siehe das Brot der Engel." Bei der Rückkehr der Prozession aber sollten sie mit geübter Melodie singen : "0 guter Jesu . . .". Fünftens hat er das Gedächtnis seines Todes durch fromme und zuverlässige Stiftungen gesichert, und schließlich hat er sowohl selbst als auch durch seine Vollstrecker dafür gesorgt, dass dieses im Ganzen und im Einzelnen gesetzmäßig und treu durch umsichtige Beauftragte und Verwalter bezahlt und ausgerichtet wurde; und so ist auch dieses Buch durch eine Stiftung des genannten Herrn Brictius zur Verfügung gestellt worden." Die Makkabäer-Handschrift, Codex Nr. 271-, in der Dombibliothek Das ehemalige Benediktinerinnenkloster zu den Hl. Makkabäern, unweit des Eigelsteins, besaß unter seinen Bücherschätzen eine Handschrift zum Lobpreis der Makkabäischen Brüder und ihrer Mutter Salome. Die Handschrift kam erst im 19. Jh. mit der Bibliothek des Erzbischofs Ferdinand August Graf von Spiegel (1824-35) in die Dombibliothek. Es gibt keinen Hinweis darauf, ob diese 1521-25 hergestellte Pergament-Handschrift von einer Hand gefertigt wurde, d. h., ob der Schreiber des Textes auch die Buchmalerei ausführte. Es ist kaum anzunehmen, dass dieser Codex in einer der klösterlichen Werkstätten, von denen es um diese Zeit in Köln noch einige gab, hergestellt wurde. Dagegen spricht die Art und Weise, wie die drei großen Minaturen angelegt und ausgeführt wurden, ebenso die eingestreuten Zierfelder mit Schnittblumen und Früchten auf Goldgrund oder die Pfauen und Juwelen auf Purpur. Beim Vergleich zu den Kölner Fraterherren-Handschriften ergibt sich kein Hinweis, dass dieses Buch im Skriptorium am Weidenbach angefertigt wurde. Anreger und Auftraggeber dieser Handschrift war der damalige Rektor und Beichtvater des Klosters, Helias Mertz (1491-1527). Mertz war ein Mann von großer Tatkraft, der nicht nur dem Kloster den monastischen Geist zu erhalten wußte, sondern der den 1462 völlig ausgebrannten Klosterkomplex wieder aufbauen half. Obwohl bei dem Brand die Kirche erhalten geblieben war, wurde auch sie in den Neubau mit einbezogen, und der Bau des Chores 1504 begonnen und 1506 vollendet. Die zu Anfang des 19. Jahrhunderts abgerissene Kirche war eine der bedeutenden spätgotischen Bauschöpfungen in Köln. Auch der geistigen Bewegung seiner Zeit, dem Humanismus, war Mertz, der sich auch Helias de Luna nannte, zugetan. Mit Erasmus von Rotterdam stand er im Briefwechsel, ja, er brachte es fertig, den großen Humanisten dazu zu gewinnen, die Zeugnisse über die Verehrung der Makkabäer in einer Anthologie zusammenzustellen. Sie wurde 1517 von Eucharius Cervicornus in Köln gedruckt und mit 14 Holzschnitten versehen. Dem Miniator der Handschrift dienten drei der Holzschnitte zur Anregung bei seiner eigenen Arbeit, jedoch haben seine Miniaturen nicht die religiöse Aussagekraft der Holzschnitte. Die auf S. 103 abgebildete könnte fast als das Gruppenbild einer Kölner Patrizierfamilie angesprochen werden, mit dem Vater, der Mutter und den sechs Söhnen. Allem Anschein nach handelt es sich nämlich bei der zweiten Figur von rechts um den Vater, denn er trägt als einziger einen Bart und zwei Kopfbedeckungen, wie sie seinerzeit von vornehmen Bürgern bevorzugt wurden. Er scheint also die Rolle eines der sieben Makkabäerbrüder übernommen zu haben. Die übrigen sechs männlichen Personen sind ganz offensichtlich junge Leute. Die Vermutung, dass sich hier eine Patrizierfamilie abbilden ließ, stützt sich auch auf die vornehme, ja prächtige Kleidung, die sie tragen und auf ihre stolze, selbstbewußte Haltung. Man kann den Schluß ziehen, dass das Oberhaupt dieser Familie, vielleicht auf Anregung des Rektors, finanziell zum Kloster und Kirchenbau beigetragen hat oder aber die Herstellung der Handschrift ermöglichte. Aus dem Jahre 833 stammt der älteste Katalog der Bibliothek. Von den in ihm aufgeführten 175 Bänden sind heute noch etwa 35 vorhanden. Von dem Geschick der Sammlung im Laufe des Mittelalters und der frühen Neuzeit ist nicht viel bekannt. Im Laufe der Jahrhunderte ist sie mehr und mehr vergrößert worden, hat aber auch Verluste erlitten. Geschichte und Schicksal der Dombibliothek1752 wurde die Sammlung zum ersten Mal katalogisiert, und zwar durch den Jesuiten Joseph Hartzheim. Erfaßt sind in dem Katalog 203 Handschriften. Hartzheim ordnete sie dabei nach sachlichen Gesichtspunkten und gab ihnen ihre heute noch gültige Nummer. Zugleich ließ er sie neu einbinden. Hierfür ist er, weil dabei die alten Einbanddeckel und die alten Vorsatzblätter mit ihren z. T. historisch wichtigen Angaben achtlos weggeworfen wurden, schon von seinen Zeitgenossen mit Recht sehr getadelt worden. Als 1794 die Truppen der französischen Revolutionsarmee ins Rheinland einfielen und sich der Stadt Köln näherten, wurde die Handschriftensammlung, zusammen mit anderen Kostbarkeiten des Doms, unter anderem dem berühmten Dreikönigenschrein, nach Arnsberg in das dortige Prämonstratenserkloster Wedinghausen in Sicherheit gebracht, was für das weitere Schicksal der Handschriftensammlung von entscheidender Bedeutung wurde. Durch den Frieden von Lunéville (9. Februar 1801) wurde das ganze linke Rheinufer an Frankreich abgetreten. Die deutschen Fürsten, die auf ihm Gebiete hatten und sie nun verloren, sollten, wie der Vertrag ausdrücklich festlegte, in Deutschland, also auf dem rechten Rheinufer, entschädigt werden. Die Entschädigung erfolgte auf dem Reichsdeputationshauptschluß in Regensburg vom 25. Februar 1803, und zwar durch die Säkularisierung der bisher unter kirchlichen Fürsten stehenden Territorien. Das bis dahin zum Kurfürstentum Köln gehörende Herzogtum Westfalen, in dem die Stadt Arnsberg lag, fiel dabei an den Landgrafen von Hessen-Darmstadt. Der Landgraf ließ nach der Besitznahme der Stadt Arnsberg die in ihr liegende Abtei Wedinghausen nach verborgenen Schätzen durchsuchen. Dabei stieß einer seiner Beamten auf die gut versteckte Handschriftensammlung des Kölner Doms. Der Landgraf, der ein Freund alter Handschriften war - er hatte kurz vorher mehrmals Teile aus den Sammlungen des in Köln lebenden Sammlers ,Freiherrn von Hüpsch' angekauft, was Hüpsch ihm damit lohnte, dass er den Landgrafen zum Erben seiner gesamten übrigen Sammlung machte -, ließ nun allerdings die Handschriftensammlung des Kölner Doms nicht sofort nach Darmstadt bringen, sondern wartete ab, bis die ,General-Kommission' der vier Fürsten sich aufgelöst hatte, unter denen der rechtsrheinische Teil des Kurfürstentums Köln nach den Bestimmungen des Reichs-deputationshauptschlusses aufgeteilt wurde (nämlich Hessen-Darmstadt, Wied-Runkel, Nassau-Usingen und Aremberg), und deren Aufgabe es war, die einzelnen Vermögensteile des Kurfürstentums ratierlich auf die vier Teilungsfürsten aufzuteilen. Erst danach, zwischen 1812 und 1815, ließ er, inzwischen durch die Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 zum Großherzog erhoben, die Handschriften, und zwar unter Wahrung strenger Vertraulichkeit, nach Darmstadt bringen. Er wollte offensichtlich die ganze Sammlung für sich bekommen und sie nicht mit den an deren drei Teilungsfürsten teilen. Das ist ihm mit dieser Methode des Wartens und Schweigens auch gelungen. Nach der Niederlage und Abdankung Napoleons trat der Wiener Kongreß zusammen, um die Landkarte Europas neu zu ordnen. In der Kongreßakte vom 9. Juni 1815 wurde das frühere Kurfürstentum Köln dem Königreich Preußen zugeteilt. In Köln selbst erhob sich die Frage nach dem Verbleib der Handschriftensammlung des Doms. Das Domkapitel, das die Eigentumsrechte der Domkirche wahrzunehmen hatte, bestand de facto nicht mehr. Von den 16 adeligen Kanonikern, die dem Domkapitel planmäßig angehörten, lebten 1815 noch 8, die überall hin zerstreut waren, von den 8 Priesterkanonikern lebten noch 4. Bis zu seiner Neuerrichtung verging einige Zeit. Erst waren langwierige Verhandlungen zwischen dem Vatikan und dem Königreich Preußen nötig, die schließlich zum Erlaß der Zirkumskriptionsbulle De salute animarum vom 16. Juli 1821 führten, die durch Kabinettsorder vom 23. August 1821 als staatliches Recht verkündigt wurde. Erst danach konnte an die Neuerrichtung der Domkapitel in den Diözesen Preußens gegangen werden. Darum war es nach dem Wiener Kongreß zunächst Sache des neuen Landesherrn, also Preußens, sich um das Eigentum des Doms und damit um die Handschriftensammlung zu kümmern. Entscheidenden Anteil an diesen Bemühungen hatte der Oberpräsident der neuen preußischen Provinz Niederrhein mit der Hauptstadt Köln, Friedrich Graf zu Solms-Laubach. Seinen Nachforschungen gelang es, in den Besitz der Handakten des inzwischen verstorbenen hessischen Archivars Dupuis zu kommen, der die Handschriftensammlung in Wedinghausen ausfindig gemacht und sie nach Darmstadt verschickt hatte. Aus ihnen ging hervor, dass die Handschriften in Darmstadt waren : es lagen bei ihnen die Quittungen, mit denen in Darmstadt der Empfang der einzelnen Sendungen bestätigt worden war. Solms-Laubach informierte umgehend den preußischen Staatskanzler Karl August Freiherr von Hardenberg über das Ergebnis seiner Nachforschungen. Leider kam er damit um ein weniges zu spät : kurz bevor Hardenberg diese Nachricht erhielt, war der Staatsvertrag zwischen Preußen und Hessen-Darmstadt über die Übergabe der vormals kurkölnischen und zwischenzeitlich hessischen Gebiete in Westfalen abgeschlossen worden. Nur die Ratifizierungsurkunden waren noch nicht ausgetauscht. Eine Änderung des Vertrags war nicht mehr möglich. Der mit der Aushändigung der Ratifikationsurkunde beauftragte preußische Beamte erhielt Weisung, zugleich mit der Ratifikationsurkunde ein Dokument zu übergeben, in dem Preußen sich das Eigentumsrecht an der Handschriftensammlung vorbehielt und die Herausgabe forderte. Der hessische Kommissar nahm mit der Ratifikationsurkunde dieses Dokument ohne Widerspruch entgegen. Der sich daran anschließende diplomatische Notenwechsel zwischen Preußen und Hessen-Darmstadt hatte allerdings nicht den mindesten Erfolg. Darmstadt weigerte sich hartnäckig, die Handschriftensammlung herauszugeben. Auch eine Eingabe des inzwischen (am 26. Mai 1825) neu konstituierten Kölner Domkapitels vom 15. April '1827 an den Großherzog von Hessen-Darmstadt führte nicht zum Ziel. Ein Prozeß, den das Domkapitel 1837 anstrengte, wurde von Darmstadt mit immer neuen Einwänden hinausgezögert und schließlich in letzter Instanz am 24. September 1852 abschlägig beschieden. Im übrigen hatte man in Darmstadt inzwischen diese Handschriften längst der dortigen Handschriftensammlung einverleibt und ihnen dabei neue Signaturen gegeben. Und doch : ,Indes, die Weltgeschichte sollte anders richten', beendet der Kölner Domkapitular Johann Wilhelm Frenken, der sich um die Wiedergewinnung der Handschriftensammlung für Köln große Verdienste erworben hat, emphatisch den Bericht über den verlorenen Prozeß. Schon vierzehn Jahre nach dem Ende des Prozesses kam die Wende. 1866 spitzte sich der seit langem bestehende Gegensatz zwischen Preußen und Österreich derart zu, dass es zum Kriege kam, wobei neben anderen, hauptsächlich süddeutschen Staaten auch Hessen-Darmstadt auf die Seite Österreichs trat und, da Preußen diesen Krieg gewann, auch zu den Verlierern zählte. Das Domkapitel wandte sich sofort an den König von Preußen mit der Bitte, in dem nunmehr mit Hessen-Darmstadt abzuschließenden Friedensvertrag die Herausgabe der Kölner Handschriftensammlung zu fordern. Dieser Bitte entsprechend, wurde in dem Friedensvertrag vom 3. Septernber 1866 bestimmt, ,dass die vor dem Jahre 1794 in der kölnischen Dombibliothek befindlich gewesenen, zur Zeit in dem Großherzoglichen Museum und der Großherzoglichen Bibliothek aufbewahrten Bücher, Handschriften . . . der Regierung Sr. Majestät des Königs von Preußen für das Kölner Domkapitel zur Verfügung gestellt werden'. Zum ,Königlich preussischen Commissar' für die Durchführung dieses Artikels wurde der Kölner Domkapitular Frenken bestellt. Nach gründlichen Vorbereitungen, bei denen Frenken insbesondere die Aufgabe hatte, festzustellen, welche Handschriften vor dem Jahre 1794 in der Dombibliothek in Köln gewesen waren, und Beweise dafür zu erbringen, begann er die Verhandlungen über die Übergabe der Handschriften in Darmstadt am 6. Mai 1867. Am 15. Mai 1867 konnten sie abgeschlossen werden. Bei den Bemühungen Frenkens, festzustellen, welche Handschriften vor dem Jahre 1794 in der Kölner Dombibliothek gewesen waren, war sein wichtigstes Hilfsmittel der Hartzheim'sche Katalog. Es hatte sich dabei aber immer wieder gezeigt, dass dieser Katalog sehr unzulänglich war. Für ,die bequemere wissenschaftliche Benutzbarkeit' der Sammlung stellte sich deshalb ,das Bedürfnis alsbaldiger neuer Katalogisierung durch einen bewährten Paläographen' heraus. Dieser Paläograph, dem die Neukatalogisierung der Sammlung übertragen wurde, war Philipp Jaffé. Nach seinem plötzlichen Tode wurde die Arbeit durch seinen Kollegen Wilhelm Wattenbach zu Ende geführt. 1874 erschien der Katalog. In ihm sind die Handschriften nach den Nummern geordnet, die Hartzheim ihnen gegeben hatte. Die Darmstädter Nummern, unter denen ein Teil der Handschriften inzwischen in der wissenschaftlichen Welt bekannt geworden waren, sind in Klammern beigegeben ; eine Konkordanztabelle stellt die Darmstädter und die Kölner Nummern einander gegenüber. Bei den Nachforschungen hatte sich herausgestellt, dass von den in dem Katalog Hartzheims verzeichneten Handschriften 18 Nummern verlorengegangen waren. Andererseits wurden in Darmstadt noch 8 andere dem Dom gehörende Handschriften gefunden, die bei Hartzheim nicht verzeichnet sind, darunter die berühmten zwei dem 7. Jahrhundert angehörenden Kanonessammlungen, die heute die Nummern 212 und 213 tragen. Die Handschriftensammlung wurde von Darmstadt zunächst nach Berlin gebracht und von dort uneröffnet nach Köln weiterversandt, wo sie am 29. August 1867 dem Domkapitel übergeben wurde. ,So kehrte denn endlich dieser vor 73 Jahren entführte Schatz post varios casus, per tot discrimina rerum in den tausendjährigen Besitz der Metropole zurück'. Nach der Übergabe der Handschriftensammlung an das Domkapitel wurden die Handschriften kurzfristig im damaligen Priesterseminar untergebracht, bis feuerfeste Schränke für sie beschafft waren, die in einem Geschoß des nördlichen Domturms aufgestellt wurden. Dort haben die Handschriften dann bis 1930 geruht. In diesem Jahr wurden sie vom Domkapitel dem Erzbistum Köln als Dauerleihgabe übergeben, das sie in seiner Diözesanbibliothek im Gebäude des Erzbischöflichen Generalvikariats, Marzellenstraße 32, aufbewahrte, und zwar in einem eigens für diesen Zweck geschaffenen Tresor. Der Tresor stand über einem alten mit einem gemauerten Gewölbe nach oben versehenen Keller. Wegen des großen Gewichts des Tresors wurde vorsichtshalber im Keller unter dem Tresor eine Eisenträgerkonstruktion eingebaut, die das Gewicht des Tresors auffangen sollte. Eine große Gefahr für die Handschriftensammlung brachte der 1939 ausgebrochene zweite Weltkrieg und insbesondere die von den Jahren 1941 an sich immer mehr steigernden Bombenangriffe auf Köln mit sich. Das Gebäude Marzellenstr. 32, in dem die Handschriften seit 1930 aufbewahrt wurden, stößt mit seiner Rückseite unmittelbar an die Bahnsteige des Hauptbahnhofs Köln an, der naturgemäß ein be-sonders wichtiges Ziel der Bombenangriffe sein mußte. In den Jahren 1943 und 1944 wurde deshalb der größte Teil der Druckschriften der Diözesanbibliothek ausgelagert. Der Inhalt des Tresors aber blieb auf ausdrückliche Weisung des damaligen Generalvikars, Prälat Dr. Emmerich David, in Köln an seinem Platz. Zu den Handschriften wurden in den Tresor noch Bücher und Akten der Bibliothek sowie des Domkapitels und einzelner Domkapitulare gelegt, insgesamt eine solche Menge, dass der Tresor randvoll bis zur Decke und bis zur Tür gefüllt war. Trotz der vielen Bombenangriffe, die das Gebiet um die Gebäude Marzellenstraße trafen, blieb der Trakt mit dem Tresor vorerst verschont. Doch am 10. Januar 1945 fielen zwei Sprengbomben auf diesen Trakt und zerstörten ihn völlig. Ein Berg von Mauerresten und Schutt türmte sich nach dem Angriff an seiner Stelle. Ob der Tresor getroffen war, konnte man wegen dieses Berges von Bauschutt nicht feststellen. Ihn wegzuräumen, war vorerst nicht möglich. Weitere Bombenangriffe folgten. Am 2. März 1945 wurde der letzte bis dahin erhaltene Teil des Gebäudes Marzellenstr. 32, der Trakt mit dem Bibliothekssaal, zerstört ; seine Trümmer fielen über die des Trakts, in dem der Tresor stand. Erst nach Ende des Krieges, im Sommer 1945, war es möglich, die Trümmer zu entfernen. Als man sie wegräumte, ergab sich, dass der Tresor unbeschädigt geblieben war. Mitten unter den Trümmern stand er aufrecht an seiner alten Stelle. Nur wenige Meter neben ihm hatten die Mauertrümmer das Kellergewölbe durchschlagen. Die oben erwähnte, 1930 angebrachte Konstruktion von Eisenträgern hatte unter der Last der herabstürzenden Trümmer standgehalten und verhindert, dass der Tresor von ihnen in die Tiefe gerissen wurde. Als alle Trümmer weggeräumt waren, konnte man versuchen, den Tresor zu öffnen. Und siehe da : er ließ sich ohne Schwierigkeit öffnen. Als man ihn geöffnet hatte, zeigte sich, dass der Inhalt unversehrt war. Die Fülle von Büchern und Akten, die man vorher in ihn hineingepackt hatte, hatte, als die Trümmer auf ihn niederstürzten, einen so festen Gegendruck gegen die Tresordecke ausgeübt, dass die Trümmer die Decke nicht hatten durchschlagen können. Auch war, weil die Tresortür millimetergenau in ihren Rahmen paßte, nicht die mindeste Feuchtigkeit in den Tresor eingedrungen, obwohl er immerhin mehrere Monate unter den Trümmern gestanden hatte und kein schützendes Dach über sich hatte. Damit hatten die Handschriften auch diese bedrohliche Gefahr für ihre Existenz mit einem fast unwahrscheinlichen Glück überstanden. Jetzt befinden sich die Handschriften teils in der Schatzkammer des Domes, im Diözesanmuseum und im Tresor der Diözesan- und Dombibliothek, wohlbehütet als Vermächtnis einer großen Vergangenheit. Entnommen aus : Die Erzbischöfliche Diözesan- und Dombibliothek zu Köln Festschrift zur Einweihung des Neubaus der Bibliothek 1983 |
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