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Die Kölner Dombibliothek und ihr gegenwärtiger Stand ihrer wissenschaftlichen Erschließung

von Prof. Dr. Heinz Finger

(erschienen in: Analecta Coloniensia. - 1. - 2002)

Inhalt:

I. Kurze Skizzierung der Geschichte der Bibliothek

II. Der kulturelle und wissenschaftliche Rang der Bibliothek

III. Ältere bibliothekarische und wissenschaftliche Erschließung (bis 1993)

IV. Abgeschlossene und andauernde Erschließungsarbeiten der Gegenwart

V. Die Planung weiterer wissenschaftlicher Erschließung


I. Kurze Skizzierung der Geschichte der Bibliothek

Die Kölner Dombibliothek besteht in ungebrochener historischer Kontinuität seit mindestens 1200 Jahren. In zwölf der in ihr erhaltenen Handschriften erscheint in Besitz- und Herstellungsvermerken der Name des ersten Kölner Erzbischofs Hildebald (784/87 ? 818). Das Grundmuster dieser Eintragungen lautet mit nur geringen individuellen Abweichungen: "Codex sub Pio Patre Hildebaldo scriptus".(01) Wahrscheinlich geht die Zahl der noch in Köln vorhandenen Codices, die schon zur Zeit Karls des Großen Bestandteil der Kathedralbibliothek waren, aber weit über das durch Besitzvermerke gesicherte Dutzend hinaus. Es spricht sehr viel dafür, dass die im 19. Jahrhundert von Anton Decker(02) vertretene Anzahl von mehr als 30 Manuskripten kaum zu hoch liegt, wenn auch sicher ist, dass die von Decker benutzten Identifikationskriterien in vielen Fällen nach den Ansprüchen heutiger Forschung als Beweismittel nicht ausreichen.

Der älteste Codex der gesamten Bibliothek(03) entstand Ende des 6. Jahrhunderts, vermutlich in Lyon, und wurde spätestens um 800 für die Kölner Kirche erworben. Zu den mit Sicherheit außerhalb Kölns entstandenen, bald nach 800 in der Dom-bibliothek vorhandenen Codices gehören eine Handschrift von Augustinus´ Gottesstaat(04), die Anfang des 9. Jahrhunderts im Kloster Mondsee, dessen Abt der Kölner Erzbischof seit 802 war, geschrieben wurde, und die berühmten sog. "Kölner Nonnenhandschriften"(05). Letztere waren offenbar Auftragsarbeiten, die Erzbischof Hildebald im Kloster (bzw. Kanonissenstift) Chelles bei Paris herstellen ließ, wo Gisela, die Schwester Karls d. Gr., Äbtissin war.

Umfang und Bedeutung der karolingischen Dombibliothek in Köln sind durch einen aus dem Jahre 833 überlieferten Katalog, dem ein Ausleihverzeichnis beigefügt ist, hervorragend belegt(06). Dieses Bestandsverzeichnis, das unter Hildebalds Neffen und Nachfolger Erzbischof Hadebald (819 ? 841) angelegt wurde, enthält 115 Titel in etwa 175 Bänden. Im ersten Drittel des 9. Jahrhunderts war die Kölner Kathedralbibliothek also von beträchtlicher Größe(07), in ihrem Bestand alles andere als provinziell(08) und, wie das Ausleihverzeichnis belegt, fleißig benutzt.

Liturgie der Aachener Königsweihe durch den Kölner Erzbischof (Dom Hs. 139 (12. Jh.), fol.21rAus dem späten 9. Jahrhundert ist mindestens eine Handschrift aus dem Vorbesitz Erzbischof Gunthers (850 ? 863/70) überliefert(09). Um 900 gelangten eine Touronische Vollbibel(10) durch Erzbischof Hermann I., "den Frommen", (890 ? 925) in die Bibliothek und ein gregorianisches Sakramentar, das vor 896 und wahrscheinlich in Köln selbst geschrieben wurde(11). Insgesamt sind die Zugänge des 10. Jahrhunderts sehr schlecht belegt. Sie müssen aber beträchtlich gewesen sein, denn die Dombibliothek besitzt noch heute zahlreiche in diesem Zeitraum entstandene Manuskripte. Im 11. Jahrhundert kamen mehrere besonders künstlerisch wertvolle Codices in die Bibliothek, die eigens für den Kölner Dom angefertigt wurden(12). Zu Beginn des 12. Jahrhunderts ließ Erzbischof Friedrich (1100 ? 1131) das berühmte heute nach ihm benannte Lektionar(13) anfertigen, auf dessen Stifterbild dieser Kölner Oberhirte zwischen zwei großen Buchbehältern dargestellt ist.

Haben so bis etwa 1150 die Erzbischöfe entscheidenden Anteil an der Gestaltung der Dombibliothek genommen, so kam diese im Laufe des Hochmittelalters in die alleinige Verantwortung der Domkleriker. Um 800 hatten sich diese noch durch nachträglichen Eintrag in die Collectio Coloniensis(14) als "filii pauperes", also als "arme Kinder" bezeichnet(15), so wurden sie nun zu mächtigen Kapitelherren. Nachdem das Domkapitel im 12. Jahrhundert (nicht ohne Zusammenhang mit der Translation der Dreikönigsreliquien) irdischer Hausherr der Domkirche geworden war, unterstand die ihm schon vorher anvertraute Kathedralbibliothek nun gewiss nur noch seiner Verantwortung. Als das Kapitel im 13. Jahrhundert auf Bistumsebene nach Ausschaltung des Priorenkollegs alleiniger Wähler des Erzbischofs wurde, war der Unterhaltsträger der Dombibliothek zu einem geistigen und auch geistlichen Machtfaktor der rheinischen Kirchengeschichte geworden. Er wurde zum erzstiftischen "Primarklerus", der ein Vertretungsrecht für alle Kleriker der Diözese auch dem Erzbischof gegenüber in Anspruch nahm. Das Domkapitel hat seine Bibliothek gepflegt und vermehrt zum endlichen Nutzen für die gesamte Kölner Kirche.

So stiftete beispielsweise der Domdechant Konrad von Rennenberg (gest. 1357) den künstlerisch herausragenden "Rennenberg-Codex"(16) , ein Missale speciale für den Gebrauch im Kölner Dom. Zahlreiche Domherren folgten seinem Beispiel, und zwar über das Mittelalter hinaus bis in die Neuzeit. Im 16. Jahrhundert ? ungefähr zwei Menschenalter nach Erfindung des Buchdrucks - stiftete beispielsweise der Domkapitular Brictius Eberauen fünf handgeschriebene Antiphonare für das feierliche Stundengebet(17).

Die Benutzung der Kölner Dombibliothek - großzügig in ihren Anfängen und in der Gegenwart ? wurde vom 16. bis 18. Jahrhundert äußerst restriktiv gehandhabt. Lange Zeit war für die Genehmigung jeder Benutzung ein einmütiger Kapitelsbeschluss erforderlich. Der privilegierte Besucher durfte sodann die Bibliothek auch nur ausschließlich unter der Aufsicht eines Domherrn betreten. Die Vertretung des Domherrn durch einen Domvikar blieb in diesem Fall ? anders als beim Chorgebet ? bezeichnenderweise lange unzulässig. Dies waren die Verhältnisse im 18. Jahrhundert; im 16. und 17. sind sie nicht viel anders gewesen. Zu betonen ist, dass die rigiden Benutzungsvorschriften die mit dem Humanismus einsetzende kirchen- und liturgiegeschichtliche Forschung an den Dommanuskripten nicht verhindert hat.

Wie die Dombibliothek über die Säkularisation gerettet werden konnte, ist eines der spannendsten Kapitel in der Geschichte der Rettung unersetzlicher Kulturwerte(18). 1794 wurden 200 der kostbarsten Handschriften unmittelbar vor der Besetzung Kölns durch die französische Revolutionsarmee über den Rhein ins kurkölnische Herzogtum Westfalen geschafft und zusammen mit dem Dreikönigsschrein nach Arnsberg in das Prämonstratenserstift Wedinghausen gebracht. Andere Teile der Bibliothek mit mehr als 200 weiteren Handschriften fanden an verschiedenen Orten Zuflucht.

Als 1802 auch der Rest des Kölner Kurstaates unmittelbar von der Säkularisation bedroht war, verbarg man die Handschriften in Wedinghausen zusammen mit den kostbarsten Paramenten des Neusser Quirinusstiftes in einem vermauerten Versteck. Dies fanden aber die Agenten des neuen Landesherren, des Landgrafen, später Großherzog Ludwig von Hessen-Darmstadt, der die Neuerwerbung aber streng geheim hielt(19). Erst nach 1821 wurde der Verbleib der Dombibliothek in Darmstadt bekannt, nachdem sich der Oberpräsident der preußischen Rheinprovinz, Graf Solms-Laubach, auf geheimnisvolle Weise in den Besitz der Handakten des hessischen Archivars Dupuis gebracht hatte.

Dies ist eine vereinfachend gekürzte Darstellung der höchst komplizierten Vorgänge. Auf die Kriminalstory folgten zwei Jahrzehnte Prozessgeschichte. Sie verliefen für den Kläger, das 1825 neu konstituierte Kölner Domkapitel, ergebnislos. Erst die Politik und der Bruderkrieg der deutschen Staaten brachte diesem 1867 seine Bibliothek zurück, de facto als ein Versöhnungsgeschenk Preußens an seine überwiegend katholische Rheinprovinz(20).

Nach der Wiedergewinnung seiner Bibliothek hat das Domkapitel die Handschriften zunächst für kurze Zeit im damaligen Priesterseminar untergebracht. Dann wurden sie bis 1930 in feuerfesten Schränken in einem Raum des Nordturmes des Domes aufbewahrt. (Vor den Gefahren des modernen Luftkrieges galten Türme als sicherster Platz für wertvolles Bibliotheksgut.) Durch Vertrag zwischen dem Erzbischöflichen Stuhl und dem Metropolitankapitel in Köln vom 24. Oktober 1930 wurden Dom- und Diözesanbibliothek organisatorisch miteinander vereinigt(21). Zusammen mit den Diözesanhandschriften überstanden die Dommanuskripte die Bombenangriffe des Zweiten Weltkrieges, obwohl sie im Gebäude Marzellenstraße 32 in unmittelbarer Nähe des strategisch wichtigen Hauptbahnhofs aufbewahrt waren und das Haus im Januar und März 1945 durch Sprengbomben getroffen wurde. Im Sommer 1945 wurde der Tresor unversehrt unter Mauerresten und Schutt freigelegt(22). Seit November 1983 befindet sich die Dombibliothek sozusagen in den Räumen der Diözesanbibliothek innerhalb des im April jenes Jahres vollendeten Maternushauses.

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II. Der kulturelle und wissenschaftliche Rang der Bibliothek

Die Kölner Dombibliothek ist die bedeutendste Kathedralbibliothek der Welt. Diese schon oft getroffene Feststellung(23) bedarf keiner Rechtfertigung, aber ? zur Vermeidung von Missverständnissen ? einiger Erläuterung.
Computistische Sammelhandschrift. Köln: um 800. Dom Hs. 83 (II), fol. 82v

Der Satz besagt natürlich nicht, die Bibliothek des Kölner Metropolitankapitels sei weltweit die wertvollste kirchliche Bibliothek. Diesen Platz kann niemand der Vatikanischen Bibliothek (Biblioteca Apostolica Vaticana) streitig machen. Die größte der päpstlichen Bibliotheken, deren Alter mit knapp 600 Jahren(24) der 1200 jährigen Dombibliothek in Köln weit nachsteht, ist aber in Vergangenheit und Gegenwart vom Typ her niemals eine Kathedralbibliothek gewesen(25). Fast genauso berühmt wie die Kölner Dombibliothek ist gewiss die Biblioteca Capitular y Colombina in Sevilla. Schon die offizielle Bezeichnung "y Colombina" lässt den großen Unterschied erkennen. Kernstück der Sammlung ist eben nicht eine mittelalterliche Kathedralbibliothek, sondern das Vermächtnis der Privatbibliothek des Columbus-Sohnes Fernando Colón(26). Bei den Dombibliotheken außerhalb der katholischen Kirche existieren entfernte Analogien zu Köln wohl nur im anglikanischen Bereich, am ehesten bei den chapter-libraries von York(27) und Durham(28). Einen wirklichen Vergleich zur Kölner Dombibliothek können aber diese Sammlungen schwerlich verkraften, sind sie doch durch Bestände aus Lindisfarne, Wearmouth und Jarrow viel stärker monastisch geprägt, als es einer "echten" Dombibliothek zukommt(29). Schließlich verlangt die "historische Gerechtigkeit" auch einen Hinweis auf die nächsten "verstorbenen" Schwestern der Metropolitanbibliothek zu Köln, da diese ihr einstmals zumindest ziemlich gleichwertig gewesen sein werden. Die Dombibliothek in Mainz wurde 1635 Beute des Dreißigjährigen Krieges und ist mit einem schwedischen Schiff auf den Grund der Ostsee versunken(30). Die Trierer Kathedralbibliothek wurde indirekt, aber vollständig das Opfer der Französischen Revolution(31). Dennoch bleiben natürlich auch in der Gegenwart genug Kathedralbibliotheken, die fast so bekannt sind wie die von Köln. Man wird dabei z.B. an die Biblioteca capitolare in Verona denken, die gelegentlich sehr ernsthaft als die weltweit älteste noch heute existierende Bibliothek bezeichnet wird(32). Sie stammt mit Sicherheit aus dem 6. Jahrhundert, und sie übt ihre ursprüngliche Funktion noch heute aus. Der große Unterschied zur Bibliothek des Kölner Metropolitankapitels besteht bei der des Domkapitels von Verona darin, dass letztere ? anders als die Kölner ? erhebliche Kontinuitätsprobleme in ihrer Geschichte aufweist(33).

Nachdem mit diesen etwas weitläufigen Erklärungen die Gefahr einer falschen Interpretation des tatsächlichen Primats der Kölner Dombibliothek gebannt ist, soll nun durch einen Bestandsüberblick die innere Begründung für diesen Anspruch gegeben werden. Im Bereich der Handschriften umfaßt die Bibliothek mehr als 400 Manuskripte und übertrifft damit die Bestandszahl der Diözesanbibliothek (knapp 300 Handschriften). Genau 100 Handschriften der Dombibliothek stammen aus dem ersten Jahrtausend, davon sind immerhin nicht weniger als elf in den Zeitraum vor der sog. Karolingischen Renaissance anzusetzen(34), also schon durch ihre frühe Entstehungszeit als besonders kostbar zu klassifizieren. Vier (oder vielleicht fünf) von diesen sind gar vor dem Jahre 700 geschrieben worden(35). Nicht das Alter allein, sondern weit mehr noch der nur in wenigen Traditionssträngen überlieferte, aber die mittelalterliche Nachwelt später generell prägende Inhalt macht diese vorkarolingischen Handschriften so bedeutend. Sie enthalten patristische Kernüberlieferungen für die Zeit, in der die Textvermittlung besonders schmal begründet war, und auch Zeugnisse für die Frühzeit des (noch nicht systematisierten) Kirchenrechts(36). Unter den zur Zeit der sog. Karolingischen Renaissance entstandenen Dommanuskripten, also außerhalb der Zahl der genannten 11 Handschriften, befinden sich einige Codices, die noch in nicht irgendwie schon "karolingisch" geprägten Skriptorien entstanden sind und daher besonderen Überlieferungswert beanspruchen können.

Die Gruppe der karolingischen Handschriften der Dombibliothek umfasst wenigstens 70 Codices, die ottonischer Zeit (gerechnet bis zum Tode Heinrich II. 1024) über 20. Inhaltlich besonders wichtige Handschriften des 9. u. 10. Jahrhunderts betreffen weiterhin Kirchenvätertexte und frühe Kanonessammlungen, außerdem aber auch Bibelhandschriften und die Liturgie. Insbesondere ist in ihnen die Romanisierung der alten gallikanisch geprägten Liturgie des Kölner Sprengels nachzuweisen. Einige Codices enthalten auch erste, noch recht undeutliche Anfänge der mittelalterlichen Diözesanliturgie Kölns. Insgesamt lassen sich all diese Handschriften nach ihrer Provenienz in drei Hauptgruppen einteilen: Die in Köln oder im Kölner Umfeld geschriebenen Manuskripte, die z. T. sehr weit entfernt als Kölner Auftragsarbeiten entstandenen Handschriften und die Codices jener Zeit, die schon damals oder aber später aus sehr verschiedenen Gründen in die Kathedralbibliothek der rheinischen Metropole gelangt sind.

Da dieses Provenienzprinzip nicht nur für die 100 vor dem Jahre 1000 entstandenen Handschriften und für das gute Dutzend der vor 1020 geschriebenen Codices gilt, sondern für das gesamte Mittelalter zutrifft, begründet dies den zugleich typisch rheinischen und europaweiten Kulturbezug der Dombibliotheksbestände. Die Bipolarität von regionalen und universalen Schwerpunkten ist für die Bewertung der Domhandschriften um so wichtiger, da nicht wenige Manuskripte jeweils einzige oder älteste erhaltene Textüberlieferung ihres jeweiligen Inhalts enthalten. Unter den Manuskripten mit kirchenrechtlichem Inhalt sind einige Handschriften zu nennen, die zu den allerbedeutendsten Zeugnissen des vorgratianischen Kirchenrechts gehören. Dazu gehören u.a. die folgenden Sammlungen: Die Collectio Coloniensis (s. Abschn. I)(37), die Collectio Sanblasiana(38), die Collectio Dacheriana(39) und die sogenannte Vier-Bücher-Sammlung(40). Einige Handschriften stellen auch ganz wesentliche Quellenzeugnisse für Fakten der Profangeschichte dar. Dies gilt sowohl für die ursprünglichen Texte als auch in einigen wichtigen Fällen für die nachträgliche Glossierung(41). Der ebenfalls immense kunsthistorische Wert der Kölner Kirchenhandschriften ist kaum in wenigen Worten zu bezeichnen. Bei den Evangeliaren des 9. bis 11. Jahrhunderts sind gewiß drei ganz überragende Zimelien(42) hervorzuheben. Die Anzahl der kostbaren Sakramentare des Frühmittelalters und der besonders illuminierten Missalien des Hoch- und Spätmittelalters ist nur schwer gegenüber den Exemplaren von "nur mittlerem kunsthistorischem Wert" abzugrenzen(43).

Insgesamt stammen über dreißig bedeutende Handschriften aus dem 12., fünfzehn aus dem 13. und zwanzig aus dem 14. Jahrhundert. Besondere Bedeutung für die Liturgiegeschichte haben dabei die in Köln selbst entstandenen Missalien und ein Teil der kölnischen Chorbücher für das Stundengebet. Von ganz herausragender Wichtigkeit ist ein vollständiges zweibändiges Kölner Pontifikale des 12. Jahrhunderts(44). Dabei enthält der erste Band die von den liturgischen Zeiten unabhängigen Pontifikalriten, also Ordinationsriten(45), Benedictionen und einen Kirchweihordo.

Vor allem aber findet sich in diesem Band(46) der "ordo ad regem benedicandum", also das Formular für die Aachener Krönung des Römischen Königs. Der zweite Band enthält die bischöflichen Feiern im Verlauf des Kirchenjahres. (Ein älteres, noch dem 11. Jahrhundert angehörendes Pontificale der Dombibliothek(47), das erst im 15. Jahrhundert den Besitzvermerk "Liber sancti Petri ecclesie Coloniensis" erhielt, stammt nach der neueren Forschung eindeutig aus der zu Reimser Kirchenprovinz gehörenden Diözese Cambrai.)

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III. Ältere bibliothekarische und wissenschaftliche Erschließung (bis 1993)

Die Dombibliothek erhielt bereits im 18. Jahrhundert in Bezug auf den kostbaren Kernbestand ihrer Manuskripte einen für die damalige Zeit modernen Handschriftenkatalog. Sein Bearbeiter war der gelehrte Jesuit und angesehene Kirchenhistoriker Joseph Hartzheim(48). Freilich umfaßte sein Katalog nur 203 Manuskripte. Diese Handschriften wurden von Hartzheim nach sachlichen Gesichtspunkten geordnet, und er gab ihnen die noch heute gültige Signatur. Unglücklicherweise ließ er die weitaus meisten davon auch neu einbinden. Dabei wurden die alten Einbanddeckel und Vorsatzblätter achtlos weggeworfen. So gingen mit Sicherheit wichtige historische Angaben insbesondere über die Provenienz und Vorgeschichte der einzelnen Bände verloren. Hartzheims Verdienst wird dadurch geschmälert (ein solches Verfahren war schon um die Mitte des 18. Jahrhunderts anders als noch im 17. Jahrhundert nicht mehr auf der Höhe zeitgemäßen bibliothekarischen Sachverstandes), aber nicht aufgehoben. Ohne seine gewissenhafte Katalogisierung wären nämlich in den Turbulenzen der folgenden Zeiten die Besitzrechte des Domkapitels an sehr vielen dieser Codices nicht mehr nachweisbar gewesen.

Hillinus-Evangeliar, Dedikationsbild. Reichenau: um 1030 (Dom Hs. 12, fol. 16v)Kaum hatte das Kölner Kapitel 1867 seine Handschriften zurückgewonnen, gab es die wissenschaftliche Erschließung von deren Kernbestand bei den damals besten Paläographen und Historikern in Auftrag, die nach sieben Jahren ihren dem höchsten Standard der damaligen Zeit entsprechenden Katalog vorlegten(49). Erst 1933 hat Paul Heusgen, der damalige Leiter der Dombibliothek, den Katalog der zahlreichen weder von Hartzheim noch Jaffé und Wattenbach erfaßten Domhandschriften veröffentlich(50). Auch die Titelaufnahmen von Prälat Paul Heusgen, der ? nicht zuletzt auf Grund seiner Bescheidenheit - nie das öffentliche wissenschaftliche Ansehen von Philipp Jaffé oder gar Wilhem Wattenbach erlangte, entsprachen bestem zeitgenössischen Standard(51).

Die nächste Stufe der Erschließung der Domhandschriften geschah peripher im Rahmen eines regionalen rheinischen Forschungsprojektes. In den Jahren 1989 bis 1993 hat der von der Erzdiözese und dem Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam getragene Handschriftencensus Rheinland mehr als 2500 rheinische Manuskripte erfasst, darunter die der Diözesan- und Dombibliothek (und die zahlreicher Pfarreien der Bistümer Köln, Aachen, Münster und Essen)(52). Insgesamt wurden in diesem Census 235 Domhandschriften erfaßt(53). Nun stellt der Handschriftencensus Rheinland keine echte Katalogisierung dar(54). Aber durch die Berücksichtigung des neueren Forschungsstandes und die Ergänzung der Angaben für die bis 1993 erschienene Literatur ist er dennoch eine sehr wichtige Stufe in der Geschichte der Erschließung der Manuskripte der Metropolitanbibliothek.

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IV. Abgeschlossene und andauernde Erschließungsarbeiten der Gegenwart

Juan Antonio Cervelló-Margalef, Direktor der Diözesan- und Dombibliothek von 1985 bis 2000, dessen Bemühungen das Zustandekommen des Handschriftencensus Rheinland ganz wesentlich zu verdanken war(55), war auch der wichtigste Initiator von drei weiteren für die Erschließung der Domhandschriften sehr bedeutenden Projekten.
Collectio Sanblasiana (7. Jh.),  Dom Hs. 213, fol 1r

Deren erstes war die Aufnahme der Dom- und Diözesanbibliotheksbestände in die Verfilmungsaktion der Hill Monastic Library, deren Träger die Benediktineruniversität Saint John´s in Collegeville/Minnesota ist. Bereits 1993 wurde innerhalb dieses Projektes mit den Erschließungsarbeiten an den Kölner Handschriften begonnen. 1995 waren bereits 100 der Domhandschriften erfasst(56). In der Folgezeit ging die Verfilmung aber nur langsam voran, und sie ist bis heute in Bezug auf die Kölner Metropolitanmanuskripte noch nicht abgeschlossen. Mehr noch als beim Handschriftencensus Rheinland gilt auch für dieses Projekt, dass die damit verbundenen Erschließungsarbeiten keine wissenschaftliche Katalogisierung im vollen Sinne, sondern nur deren qualifizierte Vorbereitung beinhalten. Außerdem ist zu beachten, dass die Kölner Domhandschriften innerhalb der Hill Monastic Library ein quantitativ und qualitativ sehr viel kleineres Bedeutungssegment einnehmen als beim rheinischen Census.

Ein weiteres Projekt war die Erstellung des Inkunabelkataloges der Diözesan- und Dombibliothek, den Rudolf Lenz 1997 publiziert hat(57). Dieser Inkunabelkatalog war gründlicher in seiner Erschließungstiefe und umfangreicher in seiner Erschließungsbreite, als es dem heute üblichen Standard entspricht. Durch letztere hat er bei der bibliographischen und textlichen Analyse an- und vorgebundener Manuskripte den Charakter einer gewichtigen Vorstufe für die Handschriftenerschließung angenommen. Außerdem liegt durch diese Arbeit nun natürlich eine vollständige Katalogisierung der Dominkunabeln vor(58).

Die wichtigste abgeschlossene Erschließungsarbeit der Gegenwart stand in engem Zusammenhang mit dem siebenhundertfünfzigjährigen Dombaujubiläum 1998. Es handelt sich um den wesentlich vom Direktor des Diözesanmuseums Joachim Plotzek gestalteten Ausstellungskatalog "Glaube und Wissen im Mittelalter", der den Untertitel "Die Kölner Dombibliothek" trug(59). Dieser voluminöse Ausstellungskatalog zeichnet sich durch eine Tendenz zum Handbuch hin aus. Er referiert nicht nur Forschungsergebnisse, sondern er promulgiert auch eigene neueste Erkenntnisse zur Datierung und kirchengeschichtlichen Einordnung vieler Dommanuskripte.

Insgesamt wurden 102 Domhandschriften(60) sehr sorgfältig, wenn auch nicht in bibliothekarischer Manier(61), neu beschrieben. Die sechzehn Autorinnen und Autoren(62) sind allesamt als ausgewiesene Fachleute anzusprechen. Besonders hervorzuheben sind in kunsthistorischer Hinsicht die Beschreibungen von Joachim Plotzek, Ulrike Surmann und Anton von Euw. Durch von Euw wurde rund ein Viertel aller im Ausstellungskatalog vertretenen Handschriften behandelt(63).

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V. Die Planung weiterer wissenschaftlicher Erschließung

Grundsätzlich muss das Ziel sein, einen Katalog der Dommanuskripte vorzulegen, der den Möglichkeiten des gegenwärtigen wissenschaftlichen Standards voll entspricht. D.h., dieser zukünftige Katalog sollte mindestens den "klassischen" Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft für die Handschriftenkatalogisierung voll entsprechen, nicht aber den neuerdings von der Forschungsgemeinschaft "ungedachten" Vereinfachungen in der Aufnahme mediävistischer Manuskripte. Mit anderen Worten, die Domhandschriften sollten so exakt und ausführlich erschlossen werden wie diejenigen Handschriften des Historischen Archivs der Stadt Köln, die Joachim Vennebusch in so bildhafter Weise beschrieben hat.

Dieses Ziel ist weder schnell noch leicht zu erreichen, und zwar aus zwei Gründen. Je wertvoller und wissenschaftlich brisanter eine Handschrift ist, um so schwieriger ist in der Regel deren zufriedenstellende Katalogisierung. Die Dombibliothek ist reich an solchen Manuskripten. Außerdem existiert bislang noch kein gedruckter Katalog der Diözesanhandschriften. Es ist aber sicher nicht zulässig, deren Erschließung solange vollständig zu vernachlässigen, bis die der Domhandschriften abgeschlossen ist. Daher kann eine realistische Planung für die neuerliche Katalogisierung der Domhandschriften nur mittelfristig erfolgen.

Den größten wissenschaftlichen Gewinn verspricht letztlich eine monographische Bearbeitung möglichst vieler einzelner Dommanuskripte durch theologische, historische und philologische Dissertationen, Diplom- und Magisterarbeiten. (Vereinzelt

sind solche Spezialuntersuchungen in den letzten Jahren erfolgt, und diese haben sehr beachtliche Forschungsfortschritte bewirkt.) Die Diözesanbibliothek muss für solche Examensarbeiten ? soweit es in ihrer Möglichkeit steht ? werben, vor allem aber ideale Arbeitsbedingungen schaffen. Dies bedeutet, dass alle einschlägigen Universitätsinstitute, vor allem im Rheinland, von der Bibliothek in Bezug auf diese Forschungsmöglichkeiten informiert werden müssen. Ganz besondere Zielgruppe sollten die liturgiewissenschaftlichen, kanonistischen und kirchenhistorischen Lehrstühle sein. Um den notwendigen Kontakt zwischen den einzelnen Forschern zu gewährleisten, hätte die Diözesanbibliothek dann die Aufgabe, in bescheidenem Rahmen, aber regelmäßig Symposien über die Domhandschriften zu veranstalten.


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Fussnoten:

  1. Vgl. die Eintragungen in den Dom Hss. 41, 54, 55, 63, 67, 83 (II), 92, 103, 115 und 171.
  2. Anton Decker: Die Hildebold'sche Manuskriptensammlung des Kölner Doms. Bonn 1895.
  3. Es handelt sich um die "Collectio Coloniensis" (Dom Hs. 212), eine Kirchenrechtssammlung, die meist entweder in das Ende des 6. Jahrhunderts oder konkret in dessen letztes Jahrzehnt datiert wird. In der äußeren Form einschließlich der künstlerischen Ausstattung verbindet diese Handschrift viele spätantike mit wenigen frühmittelalterlichen Elementen.
  4. Dom Hs. 75.
  5. Dom Hss. 63, 65, 67. – Den Begriff "Kölner Nonnenhandschriften" prägte Bernhard Bischoff. (Vgl. dessen Aufsatz: Die Kölner Nonnenhandschriften und das Skriptorium von Chelles. In: Karolingische Kunst. Werden, Wesen, Wirkung. Wiesbaden 1957, S. 395 – 411.
  6. Dieser Katalog mit dem Titel "Anno dominicae incarnationis DCCCXXXIII. Repperimus libros veteris ac novi testamenti, nec non et expositiones sanctorum patrum et alia ac diversa, opuscula sicut hic adnotata atque conscripta repperiuntur" wurde 1633 nach dem Text im Ferrandus-Codex der Kölner Dombibliothek durch Aegidius Gelenius zuerst publiziert, freilich mit irriger Interpretation. Im 18. und 19. Jahrhundert galt der Ferrandus-Codex als verschollen. Vor 1895 wurde er von Anton Decker in der Registratur des Generalvikariats wiederentdeckt. Decker edierte dann Katalog und Ausleihverzeichnis in vorbildlicher Weise. Seither ist der Ferrandus-Codex wieder unauffindbar!
  7. Zum Vergleich, die Würzburger Dombibliothek enthielt nach einem Katalog von ca. 800 nur 35 Titel.
  8. Außer den fern von Köln in Chelles und Mondsee entstandenen Codices enthielt sie auch Handschriften aus Laon, Lyon und anderen gallischen Bischofssitzen.
  9. Dom Hs. 39. – Die Dom Hs. 117, eine theologisch-kanonistische Sammelhandschrift aus der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts, die das Poenitentiale Halitgars von Cambrai überliefert, enthält auch im Original praktisch eine Propagandaschrift Erzbischof Gunthers zu seiner Rechtfertigung im Ehehandel Lothars II., so dass sie vermutlich auch während Gunthers Pontifikat in die Dombibliothek gelangte.
  10. Dom Hs. 1.
  11. Dom Hs. 137. Es handelt sich um das berühmte Pamelius-Sakramentar, benannt nach seinem ersten Editor, dem gelehrten flämischen Kanoniker Jacobus Pamelius (1536-1587).
  12. Dom Hs. 12 (Hillinus-Codex), Dom Hs. 143 (Everger-Lektionar), Dom Hs. 144 (Stiftung Erzbischof Pilgrims?)
  13. Dom Hs. 59.(Die traditionelle Bezeichnung "Lektionar" ist irreführend.)
  14. s.o. Anm.3.
  15. Dort (Dom Hs. 212), fol. 1v.
  16. Dom Hs. 149. – Der Rennenberg-Codex entstand Anfang der fünfziger Jahre des 14. Jahrhunderts im Kölner Klarissenkloster St. Clara. Er wurde in der Hauptproduktionsphase des dortigen Skriptoriums angefertigt, die gleichzeitig eine letzte Blüte der Kölner Buchmalerei des 14. Jahrhunderts darstellt.
  17. Dom Hss. 221-225.
  18. Johann Wilhelm Franken: Das Schicksal der im Jahre 1794 über den Rhein geflüchteten Wertgegenstände des Kölner Domes, insbesondere die Zurückführung der Manuscripten-Bibliothek. Köln, Neuss 1868. – Wilhelm Schönartz: Zur Geschichte und Benutzbarkeit der Handschriftensammlung des Kölner Doms. In: Bulletin of Medieval Canon Law, N.S. 3 (1973) S. 144 –154.
  19. Grund dafür waren die niemals sicheren, zu Anfang aber besonders zweifelhaften (oder nicht vorhandenen) Besitzansprüche des Landgrafen. Dieser teilte seine Ansprüche an das ehemals kurkölnische Herzogtum Westfalen, bzw. an alle rechtsrheinischen Reste des Kölner Kurstaates, zunächst mit drei weiteren durch Säkularisierungen entschädigten Fürsten (Herzog von Aremberg, Fürst von Nassau-Usingen, Fürst von Wied-Runkel).
  20. Das Großherzogtum Hessen-Darmstadt, das im Deutschen Krieg 1866 auf österreichischer Seite stehend zu den Verlierern gehörte, wurde im Friedensvertrag vom 3. September 1866 verpflichtet, "die vor dem Jahre 1794 in der kölnischen Dombibliothek befindlich gewesenen [...] Bücher, Handschriften [...] der Regierung Sr. Majestät des Königs von Preußen für das kölner Domkapitel zur Verfügung" zu stellen.
  21. Wilhelm Schönartz: Die Erzbischöfliche Diözesan- und Dombibliothek Köln. In: Festschrift zur Einweihung des Neubaus der Bibliothek am 10. November 1983, Köln 1983, S. 3 – 11, hier S. 7.
  22. Ders.: Die Kölner Dombibliothek. In: Ebenda, S. 37 – 52, hier S. 51.
  23. Zuletzt durch Joachim M. Plotzek und Ulrike Surmann. In: Glaube und Wissen im Mittelalter. Die Kölner Dombibliothek. München 1998, S. 11. (Als eher scherzhaft gestellt ist die Frage nach der Gleichwertigkeit der Dombibliothek und Kölner Dom zu bewerten, da beide miteinander unvergleichbar sind. Vgl. hierzu u.a.: Wilhelm Schönartz, a.a.O., wie Anm. 22, S. 37. – Am 2. März 1994 erschien in der "Rheinischen Post" ein Artikel des renommierten Düsseldorfer Kulturjournalisten Karl-Jürgen Miesen, der auf die Dombibliothek bezogen den Titel trug "So wertvoll wie der Kölner Dom").
  24. Gegründet wurde sie unter Papst Sixtus IV. (1471-1484), nachdem die Sammlung von Nikolaus V. (1447-1455) schon einen gewissen Grundstock gelegt hatte.
  25. Eine solche war natürlich die im 14. Jahrhundert untergegangene alte Bibliotheca Lateranensis, die aber auch zur noch älteren im 13. Jahrhundert vernichteten Kathedralbibliothek des Lateran nur wenig Kontinuität besaß.
  26. Henry Harisse: Grandeur et décadence de la Colombine. Paris 1885.
  27. Herbert E. Reynolds: Our Cathedral Libraries, their History, Contents and Uses. London 1879.
  28. H.D. Hughes: A History of Durham Cathedral Library. Durham 1925.
  29. Reynolds, wie Anm. 27. – Zum auch reformationsbedingten Übergang monastischer Bestände in den Besitz englischer Kathedralbibliotheken vgl: Neil Ripley Ker: Medieval libraries of Great Britain. 2nd ed. London 1964.
  30. Franz Falk: Die ehemalige Dombibliothek zu Mainz, ihre Entstehung, Verschleppung und Vernichtung nach gedruckten und ungedruckten Quellen. Leipzig 1897.
  31. Paul Lehmann: Nachrichten von der alten Trierer Dombibliothek. In: Trierisches Archiv 24/25 (1916), S. 203-223.
  32. Giambattista Carlo Giuliari: La Capitolare Biblioteca di Verona. Verona 1888.
  33. Giuseppe Turrini: Biblioteca Capitolare di Verona. Verona 1948.
  34. Dom Hss. 40, 43, 76, 91, 98, 165, 166, 210, 212, 213, 415.
  35. Dom Hss. 165, 166, 212, 415; Dom Hs. 213, die aus Nordengland, genauer aus der von Beda Venerabilis mitgeprägten northumbrischen Klosterkultur stammt, gehört vielleicht erst dem frühen 8. Jahrhundert an.
  36. Das in diesen Handschriften dokumentierte Kirchenrecht entspricht in seiner Struktur noch weitgehend dem Kirchenrecht der Ostkirche, wie es sich bis heute erhalten hat.
  37. 6. Jahrhundert, Dom Hs. 212.
  38. 8. Jahrhundert, Dom Hs. 213.
  39. 9./10. Jahrhundert, Dom Hss. 121-123.
  40. 11./12. Jahrhundert, Dom Hs. 124.
  41. Besonders spektakuläre Ergebnisse erbrachten in neuester Zeit in diesem Zusammenhang Forschungen zur Dom Hs. 75 (Augustinus, De civitate Dei, um 800, mit zeitgenössischen Glossen).
  42. Dom Hss. 14, 56, 218
  43. Zu den kunsthistorisch unbestritten überragenden Codices gehören beispielsweise für das Spätmittelalter die Dom Hss. 149, 263, 271.
  44. Dom Hss. 139 u. 140.
  45. Von besonderer Bedeutung ist dabei gewiss die "examinatio in ordinatione episcopi", die ausdrücklich als "secundum Gallos" spezifiziert wird.
  46. Dom Hs. 139, fol. 21 r ff.
  47. Dom Hs. 141.
  48. Joseph Hartzheim: Catalogus historicus criticus codicum manuscriptorum bibliothecae ecclesiae metropolitanae Coloniensis. Köln 1752.
  49. Philipp Jaffé und Wilhelm Wattenbach: Ecclesiae metropolitanae Coloniensis codices manuscripti. Berlin 1874.
  50. Paul Heusgen: Der Gesamtkatalog der Kölner Dombibliothek. In: Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins 15 (1933) S. 1-78.
  51. Zusätzlich leistete Heusgen für die Erschließung der Domhandschriften auch gewichtige Arbeit durch die auf diese bezogenen Querverweise in seinem Katalog der Diözesanhandschriften. Leider ist dieser ungedruckt und liegt nur als Typoskript vor. Zu diesem Typoskript in der Diözesan- und Dombibliothek existieren zahlreiche seit 1990 von Rudolf Ferdinand Lenz vorgenommene Ergänzungen und Verbesserungen.
  52. Handschriftencensus Rheinland. Erfassung mittelalterlicher Handschriften im rheinischen Landesteil von Nordrhein-Westfalen mit einem Inventar. Hrsg. von Günter Gattermann. Bearb. von Heinz Finger (Projektleitung) u.a. Wiesbaden 1993.
  53. Ebenda, Bd. 1, S. 574-709 (Nrr. 964-1198).
  54. Ebenda, S. 1-4 u. 13.
  55. Dies galt entscheidend für die Lösung der organisatorischen Fragen, aber auch für die beim Census angewandten inhaltlichen Kriterien, bei denen Cervelló-Margalef erfolgreich den Vorrang kirchenhistorisch wichtiger Prinzipien durchsetzte.
  56. Eric Hollas: Catalogue of the Manuscripts at the Library of the Diocese and Cathedral of Cologne. Volume 1: Ms. 1-100. Collegeville 1995.
  57. Inkunabelkatalog der Erzbischöflichen Diözesan- und Dombibliothek Köln. Hrsg. von Juan Antonio Cervelló-Margalef. Bearb. von Rudolf Ferdinand Lenz. Köln 1997.
  58. Vom Gesamtbestand der 410 Inkunabeln der Diözesan- und Dombibliothek dürften nur etwa 40 zur Dombibliothek gehören. (Im Einzelfall ist die Zugehörigkeit zur Dom- bzw. Diözesanbibliothek bei den Wiegendrucken gelegentlich nicht zu klären.)
  59. Glaube und Wissen im Mittelalter. Die Kölner Dombibliothek [Redaktion: Joachim M. Plotzek und Ulrike Surmann.] München 1998.
  60. Diese 102 Domhandschriften wurden innerhalb von 96 der insgesamt 107 Exponatbeschreibungen behandelt. Es handelt sich um die Dom Hss.: 1, 2, 4, 5, 8, 11-14, 22, 25, 26, 30, 31, 34, 35, 37, 40, 41, 43, 45, 47, 51, 54-56, 58, 59, 61-63, 65, 67, 75, 76, 81, 83, 83II, 84, 88, 91-93, 95, 96, 98, 99, 101-103, 107, 112, 115, 117, 119, 127, 128, 130, 135, 137-141, 143, 144, 149, 151, 157, 162, 163, 165, 166, 169, 171, 172, 181, 183, 185, 186, 200, 203, 210, 212, 213, 215, 218, 221-225, 229, 241, 243, 244, 257, 260, 263, 271, 274.
  61. Die traditionell bibliothekarische Handschriftenbeschreibung ist keineswegs als die einzige für die Weitergabe neugewonnenen Wissens geeignete Form anzusehen. In mancher Hinsicht bietet die für Ausstellungskataloge übliche Art und Weise dafür sogar leichtere und bequemere Voraussetzungen. Der Vorteil der hochformalisierten bibliothekarischen Beschreibung, der letztlich unverzichtbar ist, liegt in der Genauigkeit, die aller weiterführenden Forschung eine besonders sichere Basis bereitstellt.
  62. In alphabetischer Reihenfolge: Manfred von Arnim, Alexander Arweiler, Beate Braun-Niehr, Carolyn A.L. Bunten, Ines Dickmann, Anton von Euw, Johanna C. Gummlich, Irmgard Jeffré, Klaus Militzer, Markus Müller, Andreas Odenthal, Joachim Oepen, Judith Oliver, Joachim M. Plotzek, Hans-Walter Stork, Ulrike Surmann.
  63. Genau 25 von 104 Manuskripten. Es sind dies die Dom Hss.: 41, 52, 54, 55, 58, 75, 76, 83, 83II, 91-93, 101-103, 115, 117, 119, 165, 166, 171, 192, 210, 212, 213.

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[ Letzte Änderung : 27.01.2003]
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